Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Anbieter der CrossMedia Tour
Inhaltsverzeichnis
1. Nutzungsordnung
2. Teilnehmerordnung
3. Sonstiges
1. Nutzungsordnung
1.1. Geltungsbereich
Diese Nutzungsordnung gilt für die Teilnahme an Kursen und Veranstaltungen der Anbieter der CrossMedia Tour (im Folgenden: der Anbieter) und die Nutzung der Räumlichkeiten der Anbieter sowie deren technischen Geräte und Einrichtungsgegenstände.
Anbieter der CrossMedia Tour sind:
- ColoRadio/Radio Initiative Dresden e.V
- CrossMedia Tour e.V.
- Europäisches Zentrum der Künste HELLERAU
- Forum für zeitgenössische Fotografie
- Fach- und Koordinierungsstelle für die Arbeit mit Mädchen* und jungen Frauen* Dresden
- Jugendhaus Prohlis/ VSP e.V.
- Kinder- und Jugendhaus INSEL/LJBW
- Kinder- und Jugendtreff Pixel/Diakonie Dresden
- Konglomerat e.V.,
- Medienkulturzentrum Dresden e.V.
- Minetest4Kids
- Objektiv e.V.
- Putjatinhaus
- riesa efau. Kultur Forum Dresden
- Schülerrechenzentrum Dresden
- Städtische Bibliotheken Dresden
- Stadtteilzentrum EMMERS
- Staatliche Kunstsammlungen Dresden
- Trickfilmschule Fantasia Dresden e.V.
1.2. Teilnahmeberechtigung
(1) Berechtigt zur Teilnahme an Projekten sind alle an den Angeboten interessierten Personen.
(2) Ein Rechtsanspruch auf Nutzung der Angebote des Vereins besteht nicht.
1.3. Benutzungsregelungen
(1) Die unter Punkt 1. genannten Vereins -Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Essen und Trinken ist in den Studio- und Arbeitsräumen sowie bei der Arbeit an Computern nicht gestattet. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten.
(2) Die Nutzung von technischen Geräten ist nur unter Aufsicht von Fachpersonal erlaubt.
(3) Den Anweisungen des Projektpersonals ist Folge zu leisten. Das Hausrecht wird durch den Anbieter ausgeübt.
(4) Für vorsätzliche oder grob fahrlässige Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, technischen Geräten oder Produktionsmitteln haftet der jeweilige Teilnehmer.
1.4. Nutzung der Computer und des Internets
(1) Grundsätzlich ist die Nutzung des Internets und der Computertechnik nur für die jeweilige Projektarbeit gestattet. Alle Aktivitäten, die gegen geltende Gesetze verstoßen, sind verboten und ziehen bei Kenntnis ohne Ausnahme eine Anzeige nach sich.
(2) Im Rahmen o.g. Regelung sei besonders darauf hingewiesen, dass es untersagt ist:
– Webseiten, die die Menschenwürde verletzen, den Krieg verherrlichen, zum Rassenhass aufstacheln oder pornographisch sind, aufzurufen.
– kostenpflichtige Dateien und Programme illegal herunterzuladen
– (unregistrierte) Software zu installieren
1.5. Sonstige Bestimmungen
Kommt ein Teilnehmer den vorgenannten Verpflichtungen unter den o.g. Punkten nicht nach, kann er von den Angeboten ausgeschlossen werden. Der jeweilige Anbieter behält sich vor, Hausverbote für die Angebotsräume auszusprechen.
2. Teilnehmerordnung
2.1. Teilnahme
Die Teilnahme an Kursen, Projekten und Veranstaltungen ist offen für alle Interessenten.
Im Interesse einer erfolgreichen Teilnahme ist es empfehlenswert, sich vor der Anmeldung über Ziele und Inhalte sowie über eventuell fachlich bedingte Voraussetzungen und empfohlene Altersstufen beraten zu lassen.
2.2. Anmeldung
(1) Die Anmeldung erfolgt persönlich oder durch Dritte und ist in Form einer schriftlichen Anmeldung formlos oder auf einem unserer Anmeldungsformulare mit Unterschrift (bei Kindern- und Jugendlichen die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten) oder per E-mail verbindlich. Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB des Vereins ein.
(2) Nach der verbindlichen Anmeldung erhält der/die Kursteilnehmer/in eine Anmeldebestätigung.
2.3. Mindestteilnehmerzahl
Kurse beginnen, wenn bis drei Tage vor Kursbeginn die Mindesteilnehmerzahl des entsprechenden Kurses erreicht ist.
2.4. Versicherung
(1) Für eingebrachte Gegenstände der KursteilnehmerInnen übernimmt der Anbieter keine Haftung.
(2) Es wird dem Teilnehmenden empfohlen, vor Teilnahmebeginn eine ausreichende Haftpflicht- und Unfallversicherung abzuschließen. Der Teilnehmende haftet persönlich für verursachte Schäden.
3. Sonstiges
(1) Diese AGB sind mit Wirkung vom 01.02.2015 gültig. Alle früheren Geschäftsbedingungen verlieren zu diesem Zeitpunkt ihre Gültigkeit.
(2) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Angebotsleitung. Sollten Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden bzw. nichtig sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Vertragsteile nicht berührt bzw. der Teilnahmevertrag bleibt im übrigen wirksam.